Oberland Realschule - Staatliche Realschule Holzkirchen

Online-Anmeldung
zum verpflichtenden Betriebspraktikum
vom 13.05. - 17.05.2024 

Vorgehensweise: 

Schritt 1: Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus.

Schritt 2: Drücken Sie dann auf "Weiter".
                Nun öffnet sich das offizielle Vertragsformular zum Ausdruck. 

Schritt 3: Drucken Sie diesen Vertrag 3 mal aus. (Optimaler Ausdruck nur mit aktueller Version Ihres Internetbrowsers)

Schritt 4: Erziehungsberechtigte und Schüler unterschreiben
                alle drei Exemplare. 

Schritt 5: Legen Sie danach zwei Exemplare dem Praktikumsbetrieb
                 zur Unterschrift
vor.

Schritt 6: Eine Version verbleibt beim Praktikumsbetrieb.
                Eine Version erhält die Realschule.

 

Abgabetermin: Dienstag 15. März 2024

Pers. Angaben Schüler(in)
Angaben zum Praktikumsbetrieb
Informationen zum Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Es bietet die Möglichkeit, die Berufs -und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und mit ihrer sozialen Wirklichkeit vertraut zu werden. Diese neuen Erfahrungen und die Auseinandersetzung mit der Berufswelt sollen erste Orientierungen ermöglichen und die damit später zu treffende Berufswahl allmählich vorbereiten.

Termine
Das Praktikum dauert eine Woche. Der Zeitraum und die Abgabetermine für die Vereinbarung zum Betriebspraktikum und des Berichtsheftes sowie der Termin für die Gesundheitsbelehrung sind auf der Schulhomepage einzusehen (Menü: Berufsorientierung -> Betriebspraktikum).

Versicherung
Die SchülerInnen sind während des Praktikums innerhalb der Region über die Kommunale Unfallversicherung Bayern versichert. Eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden bei der Versicherungskammer Bayern besteht ebenfalls. Die Unfallversicherung über den KUVV gilt nur, wenn die Schüler ihr Praktikum innerhalb der Region machen, so dass sie durch die Schule betreut werden können. Andernfalls muss der Betrieb den Praktikanten über die Berufsgenossenschaft versichern. 

Betreuung
Alle SchülerInnen werden vor Ort von ihrem BetreuungslehrerInnen i. d. R. einmal besucht bzw. eine telefonische Auskunft über den Verlauf des Praktikums eingeholt.

Fahrtkosten
Die beim Praktikum entstehenden Fahrtkosten sind von den Eltern zu tragen.

Arbeitszeit
Die Anwesenheit der Schüler leitet sich von den normalen Arbeitszeiten des Praktikumsbetriebes ab (ca. 35 – 40 Std. p. Woche). Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist zu beachten. 

Berufskleidung
Die Berufskleidung – sofern notwendig – stellen i.d.R. die Eltern. In manchen Fällen wird diese auch vom Betrieb gestellt. Auf eine seriöse Erscheinung wird besonders bei Verwaltungen, Banken und Versicherungen Wert gelegt.

Corna-Regelungen
Die zum Zeitpunkt des Praktikums gültigen Corona-Regelungen sind einzuhalten. 

Verhaltensregeln zum Betriebspraktikum

Der Schüler verpflichtet sich:

  • den Praktikumsvertrag rechtzeitig beim Wirtschaftslehrer abzugeben
  • stets freundlich und hilfsbereit zu sein
  • aktiv mitzuarbeiten, Fragen zu stellen, zu beobachten.
  • pünktlich und in angemessener Kleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen
  • bei Krankheit oder Verspätung den Betrieb und die Schule umgehend zu verständigen
  • die Betriebsordnung des Praktikumsbetriebs einzuhalten
  • die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsbestimmungen zu beachten
  • über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren
  • die übertragenen Arbeiten ordentlich auszuführen
  • Werkzeuge, Maschinen, sonstige Einrichtungsgegenstände und zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial pfleglich zu behandeln
  • bei auftretenden Problemen diese mit dem Praktikumsbetreuer zu besprechen und nach Möglichkeit zu lösen
  • den guten Ruf der Schule zu wahren
  • das Berichtsheft sauber, ordentlich zu führen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum vereinbarten Abgabetermin (siehe Terminkalender der Homepage), beim zuständigen Wirtschaftslehrer unaufgefordert abzugeben
  • die zum Zeitpunkt des Praktikums gültigen Corona-Regelungen einzuhalten
Brauche ich eine Gesunheitsbelehrung ?

Vor Aufnahme einer Tätigkeit in Küchen zur Gemeinschafts- verpflegung oder mit Kontakten zu Lebensmitteln im gewerblichen Bereich ist eine Belehrung des Betroffenen in schriftlicher und mündlicher Form erforderlich. Ob eine Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für das Praktikum nötig ist, muss beim Praktikumsbetrieb erfragt werden. Diese Gruppenbelehrung wird kostenlos an der Oberland-Realschule angeboten.